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Änderung Trinkwasserverordnung - Durchführung Warmwasser-Qualitätsprüfung
Heizkostenverordnung § 9, Abs.9 - Wärmezähler zur Warmwassererwärmung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der seit dem 01.11.2011 wirksam geänderten Fassung der Trinkwasserverordnung (TWVO) verpflichtet der Gesetzgeber die Betreiber größerer Anlagen zur Warmwassererzeugung (Speichergröße über 400l oder z. Bsp. größeres Zirkulationsvolumen in der Hydraulik) einmal jährlich - im öffentlichen Bereich / aller 3 Jahre - im privaten Bereich das Trinkwasser auf hygienische Qualität, insbesondere auf Legionellen überprüfen zu lassen.
Durch Schulungsnachweise und in Zusammenarbeit mit einem akkreditierten Labor kann unsere Fachfirma die in der novellierten Trinkwasserverordnung geforderte Probeentnahmestellen errichten, die Überprüfung durchführen und die Auswertung dem Betreiber in protokollarischer Form als Nachweis zur Verfügung stellen.
Um die Forderungen der Heizkostenverordnung § 9, Abs. 2 zu erfüllen muss ab dem 31.12.2013 bei Heizanlagen mit zentraler Warmwasserbereitung der Energieanteil für Warmwasser mit einem Wärmemengenzähler gemessen werden.
Ein Angebot für die Installation des geforderten Wärmemengenzählers kann in Absprache mit Ihrem Ablese- und Abrechnungsservice von uns kurzfristig zur Verfügung gestellt werden.
Wir unterstützen Sie gern mit einem kurzfristigen Termin:
- kostenloser Vor-Ort-Termin zu Festlegung der Probeentnahmestellen und Wärmezähler
- Erstellung Angebot für Einbau der Probeentnahmeventile und Wärmemengenzähler
- bei vorhandenen Entnahmestellen - Angebot für Durchführung Beprobung und Protokollierung
Hinweis: Die objektgebundene Einstufung der Warmwasseranlagen ist auf termingerechte Wiederholungsuntersuchung zu prüfen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen.