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Handel und Service
Heizung + Elektro
Firma Ralf Löschner
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Tel.: 0375 5950 9645
Fax: 0375 5950 9646

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MHG Service - Point
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Gas-Brennwertgeräte
Gas-Brennwertgeräte
Warmwasser-Qualitätsprüfung
Warmwasser-Qualitätsprüfung

Leistungen

  • Störungsbeseitigung an Öl-und Gasbrenner, Öl- und Gasbrennwerttechnik, Hybridsysteme und Wärmepumpen, thermische Solaranlagen, Klima- und Absaugungsgeräte, Warmlufterzeuger, Baustellenheizungen, Deckenstrahler, Festbrennstoffheizung und Puffersysteme und deren Erweiterung bzw. Ergänzung an vorhandenen Anlagen, Mischer- und Pumpen, Druckhaltesystme, Elektroversorgung und Regeleinrichtungen
  • Energieeinsatzoptimierung
  • Kunden- und Wartungsdienst
  • Durch Schulungsnachweise und in Zusammenarbeit mit einem akkreditierten Labor kann unsere Fachfirma die in der novellierten Trinkwasserverordnung geforderte Probeentnahmestellen errichten, die Überprüfung durchführen und die Auswertung dem Betreiber in protokollarischer Form zur Verfügung stellen.
  • Kundendienst-Service unter der Rufnummer 0171 6413195  bezieht sich vorrangig auf Postleitzahlengebiete: 01/04/07/08/09/95
  • Havarie Notdienst
  • Steuerungs- u. Regelungstechnik
  • Elektro
  • Pumpensysteme
  • Techn. und fachkompetente Beratung

    Alle Marken, Hersteller und Systeme
Leistungen Stördienst:
Angebote- Bestellungen- Störmeldung- Beauftragungen Möglichkeiten

Funk 0171 6413195
Büro 0375 59509645
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Änderung Trinkwasserverordnung - Durchführung Warmwasser-Qualitätsprüfung
Heizkostenverordnung § 9, Abs.9 - Wärmezähler zur Warmwassererwärmung

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der seit dem 01.11.2011 wirksam geänderten Fassung der Trinkwasserverordnung (TWVO) verpflichtet der Gesetzgeber die Betreiber größerer Anlagen zur Warmwassererzeugung (Speichergröße über 400l oder z. Bsp. größeres Zirkulationsvolumen in der Hydraulik) einmal jährlich - im öffentlichen Bereich / aller 3 Jahre - im privaten Bereich das Trinkwasser auf hygienische Qualität, insbesondere auf Legionellen überprüfen zu lassen.

Durch Schulungsnachweise und in Zusammenarbeit mit einem akkreditierten Labor kann unsere Fachfirma die in der novellierten Trinkwasserverordnung geforderte Probeentnahmestellen errichten, die Überprüfung durchführen und die Auswertung dem Betreiber in protokollarischer Form als Nachweis zur Verfügung stellen.
Um die Forderungen der Heizkostenverordnung § 9, Abs. 2 zu erfüllen muss ab dem 31.12.2013 bei Heizanlagen mit zentraler Warmwasserbereitung der Energieanteil für Warmwasser mit einem Wärmemengenzähler gemessen werden.

Ein Angebot für die Installation des geforderten Wärmemengenzählers kann in Absprache mit Ihrem Ablese- und Abrechnungsservice von uns kurzfristig zur Verfügung gestellt werden.

Wir unterstützen Sie gern mit einem kurzfristigen Termin:

  • kostenloser Vor-Ort-Termin zu Festlegung der Probeentnahmestellen und Wärmezähler
  • Erstellung Angebot für Einbau der Probeentnahmeventile und Wärmemengenzähler
  • bei vorhandenen Entnahmestellen - Angebot für Durchführung Beprobung und Protokollierung

Hinweis: Die objektgebundene Einstufung der Warmwasseranlagen ist auf termingerechte Wiederholungsuntersuchung zu prüfen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen.